*das ist „Binärisch“ und bedeutet:…22
In der heutigen Folge geht es darum, wie aus den einzigen weiblichen Pionierinnen der Programmierwelt ein Mangel an Frauen in den IT-Berufen werden konnte. Wie insbesondere junge Frauen für die MINT-Berufe durch Mentoring-Programme begeistert werden sollen, darüber sprechen wir mit Güncem Campagna, der Geschäftsführerin von Women in Tech. Wenn Internetseiten nach den intuitiven Bedürfnissen von Männern aufgebaut werden, ist das eine Sache, geht es jedoch um die Beantragung eines Kredits, bei dem Frauen alleine durch das Ankreuzen des Geschlechts einen Nachteil erleiden, wird dies problematischer. Auch sind Sicherheitsmechanismen in Autos auf männliche Körper ausgerichtet. Übertragen wir diese Beispiele auf die digitale Welt, wird schnell klar, wie es um die Chance auf Gleichberechtigung, so auch dem Recht auf Sicherheit, wirklich steht. Quintessenz der Folge ist zusammengefasst: Warum werden dringend mehr Frauen in der IT-Welt gebraucht, davon alle anderen Frauen profitieren würden und nicht zuletzt warum Jobs in dieser Branche besonders sicher und gut vergütet sind.
Hört gerne in unsere Folge rein uns hinterlasst uns eure Meinung auf Twitter oder Instagram!
Bei Fragen oder Anregungen schreibt uns gerne eine Mail an hallo@dasou.law und folgt uns auf Twitter/Instagram bei dasou_law.
Show-Notes
Twitter von Güncem Campagna: https://mobile.twitter.com/GunCampagna
Internetseite von Women in Tech: https://www.womenintechev.de/
Coding-Schule von Güncem Campagna: https://www.codingschule.de/
*das ist „Binärisch“ und bedeutet:…21
Spielt es für die künstliche Intelligenz einer Gesichtserkennung eine Rolle, welche Hautfarbe das Gesicht hat? Wir sind uns einig, dass das nicht so sein darf. Warum es leider doch so ist, darüber sprechen wir in dieser Folge mit Dr. Felix Bieker. Er ist juristischer Mitarbeiter im Projektreferat des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD). Mit uns spricht er darüber, ob der Fortschritt in der Technik Diskriminierungen fördert oder hemmt, warum die DSGVO vor Diskriminierung schützt und warum insbesondere Frauen von Diskriminierung betroffen sind. Wir sprechen über marginalisierte Gruppen, die anhand ihres Geschlechts, Hautfarbe, Sexualität oder Einkommensverhältnisse diskriminiert werden. Warum gerade diese Menschen bei der Datenverarbeitung diskriminiert werden, hängt damit zusammen, dass Technik vom Mensch gemacht wird und gegen jegliche Diskriminierung nur gesamtgesellschaftlich vorgegangen werden kann. Außerdem sprechen wir über Beispiele der Gesichtserkennung wie beispielsweise am Berliner Südkreuz und stellen uns die Frage: Warum sind die meisten Sprachassistenten Assistentinnen? Schreibt uns eure Vermutungen gerne bevor ihr die Folge hört per Instagram oder Twitter.
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Show-Notes
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein: https://www.datenschutzzentrum.de/
White Paper zu feminist data protection: https://policyreview.info/pdf/policyreview-2021-4-1609.pdf
Unabhängiges Forschungsinstitut mit Alex Hanna und Timnit Gebru: https://www.bloomberg.com/news/articles/2022-02-02/google-loses-two-ethical-ai-staffers-to-timnit-gebru-s-institute
Portrait über Timnit Gebru: https://www.republik.ch/2022/01/26/serie-digital-warriors-folge-4-timnit-gebru
Zusammenfassung der Gesichtserkennungen am Südkreuz: https://www.ccc.de/de/updates/2018/debakel-am-suedkreuz
Beispiele zu DNA-Phantombildern: https://policyreview.info/articles/analysis/extended-dna-analyses-surveillance-technology-intersection-racism-and-sexism
Beispiele zu den Fällen in Sozialsystemen in Lateinamerika: https://policyreview.info/articles/analysis/artificial-intelligence-and-consent-feminist-anti-colonial-critique
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Datensouveränität ist das Kernthema unseres Podcasts und genau darum soll es in dieser Folge gehen: Was ist Datensouveränität eigentlich? Mit unserem Gast, Dr. Malte Engeler, der Richter am Verwaltungsgericht in Schleswig-Holstein ist, wird der Begriff der Datensouveränität einmal kritisch durchleuchtet. Wir sprechen darüber, wie aktuell das Volkszählungsurteil heute überhaupt noch ist und inwiefern man die Fragen, die in den 80er Jahren gestellt wurden mit unserer Lebensrealität vergleichen können, wenn man bedenkt, dass wir auf Instagram unsere Lieblings-Restaurants, auf Facebook unsere Freunde und auf Linkedin unsere beruflichen Schritte ganz freiwillig mit der Welt teilen. Daneben sprechen wir über den Konflikt zwischen den Gefahren durch Überwachung auf der einen Seite sowie den Sicherheitsfaktor durch die Abwehr von Verbrechen auf der anderen Seite. Gibt es überhaupt diesen Idealzustand, in dem jeder von uns wissen kann, wann, wie, wo, und von wem unsere Daten genutzt werden und würde es etwas am Jetzt-Zustand ändern, wenn wir seitenlange Erklärungen darüber hätten?
Was meint ihr, würdet ihr euch alle Datenschutzhinweise durchlesen, die euch den ganzen Tag begegnen?
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Show-Notes
Dr. Malte Engeler auf Twitter: https://twitter.com/malteengeler
Internetseite von Dr. Malte Engeler: https://www.malteengeler.de/
Artikel von Dr. Malte Engeler auf Netzpolitik.org: https://netzpolitik.org/2021/datensouveraenitaet-die-einwilligung-ist-das-problem/
Volkszählungsurteil: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1983/12/rs19831215_1bvr020983.html
*das ist „Binärisch“ und bedeutet:…19
Eine gesetzliche Regelung, die etwas regelt, das es noch gar nicht gibt? Sowas gibt es? Genau über so einen Fall sprechen wir: Die sogenannten PIMS (personal information management services) sind bereits geregelt, technisch gibt es sie allerdings noch nicht. Sie sollen uns im Alltag bei Einwilligung-Pop-ups, Tracking und Cookies unterstützen. Darüber reden wir mit dem hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, höchstpersönlich. Er ist auch Sprecher des Forum Privatheit. Die PIMS werden in einem neuen Gesetz, dem TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) geregelt, um das es in dieser Folge gehen wird. Wir sprechen über die Schnittstellen des TTDSG und der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und was eigentlich unter das Fernmeldegeheimnis fällt. Müssen Zoom, MS Teams und Google unsere Video-Konferenzen nun genauso vertraulich behandeln wie es die traditionellen Telekommunikationsanbieter tun? Passen die neuen gesetzlichen Regelungen zu unserer modernen digitalen Welt? Das erklären wir euch an alltäglichen Beispielen. Schnell wird deutlich, dass das TTDSG eine große Hilfe für Verbraucher*innen sein sollte und wird und Unternehmen, die gegen das Gesetz verstoßen mit hohen Geldbußen rechnen müssen.
Bei Fragen oder Anregungen schreibt uns gerne eine E-Mail an hallo@dasou.law und folgt uns auf Twitter und Instagram bei DaSou_Law.
Show-Notes
Prof. Dr. Alexander Roßnagel: https://www.forum-privatheit.de/partner-mitarbeiter/prof-dr-alexander-rossnagel/
Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: https://datenschutz.hessen.de/
Forum Privatheit: https://www.forum-privatheit.de/
Volkszählungsurteil: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1983/12/rs19831215_1bvr020983.html
Post von ZDF heute aufgegriffen von @jthomi auf Twitter: https://twitter.com/jthomi/status/1465631412497829889
*das ist „Binärisch“ und bedeutet:…19
Eine gesetzliche Regelung, die etwas regelt, das es noch gar nicht gibt? Sowas gibt es? Genau über so einen Fall sprechen wir: Die sogenannten PIMS (personal information management services) sind bereits geregelt, technisch gibt es sie allerdings noch nicht. Sie sollen uns im Alltag bei Einwilligung-Pop-ups, Tracking und Cookies unterstützen. Darüber reden wir mit dem hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, höchstpersönlich. Er ist auch Sprecher des Forum Privatheit. Die PIMS werden in einem neuen Gesetz, dem TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) geregelt, um das es in dieser Folge gehen wird. Wir sprechen über die Schnittstellen des TTDSG und der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und was eigentlich unter das Fernmeldegeheimnis fällt. Müssen Zoom, MS Teams und Google unsere Video-Konferenzen nun genauso vertraulich behandeln wie es die traditionellen Telekommunikationsanbieter tun? Passen die neuen gesetzlichen Regelungen zu unserer modernen digitalen Welt? Das erklären wir euch an alltäglichen Beispielen. Schnell wird deutlich, dass das TTDSG eine große Hilfe für Verbraucher*innen sein sollte und wird und Unternehmen, die gegen das Gesetz verstoßen mit hohen Geldbußen rechnen müssen.
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Prof. Dr. Alexander Roßnagel: https://www.forum-privatheit.de/partner-mitarbeiter/prof-dr-alexander-rossnagel/
Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: https://datenschutz.hessen.de/
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Volkszählungsurteil: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1983/12/rs19831215_1bvr020983.html
Post von ZDF heute aufgegriffen von @jthomi auf Twitter: https://twitter.com/jthomi/status/1465631412497829889